Steuerrecht und Steuerstrafrecht

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Wir beraten Sie anwaltlich in steuerrechtlichen Angelegenheiten übernehmen aber keine Buchführungsarbeiten, Jahresabschlusserstellung und Steuererklärungen. Wir vertreten Sie in Einspruchs- und Klageverfahren.

 

Rechtsanwalt Frank Rilling ist durch seine Ausbildung und seit seiner Zulassung im Januar 1997 schwerpunktmäßig auf den Gebieten des Steuerrechts tätig und verfügt durch seine frühere Tätigkeit für eine große internationale Wirtschaftsprüfungs-/ Steuerberatungsgesellschaft über nationale und internationale Erfahrung als Berater. Rechtsanwalt Frank Rilling ist seit dem Jahr 2001 auch Fachanwalt für Steuerrecht.

 

Eine Übersicht zu den Doppelbesteuerungsabkommen finden Sie unter dem link.

 

Bei Durchsuchungen und Vernehmungen in Steuerstrafsachenfinden Sie unter dem folgenden Link Verhaltenstipps.

 

Für Notfälle insbesondere in Steuerstrafsachen sind wir regelmäßig auch außerhalb der üblichen Bürozeiten und am Wochenende erreichbar. Hinterlassen Sie in dringenden Fällen eine Nachricht mit Ihrer Telefonnummer auf dem dafür eingerichteten Anrufbeantworter.